Im Rahmen einer seelischen Krise erhalten Sie umgehend einen Termin (Montag bis Freitag von 10 – 15 Uhr). Nach der medizinischen Abklärung der Indikation kann die Aufnahme zeitnah erfolgen.
Kostenübernahme
Die Kosten der Behandlung werden von allen privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Auch bei gesetzlich Versicherten können die Kosten der Behandlung im Rahmen einer Einzelfallregelung nach § 13.3 Sozialgesetzbuch V übernommen werden.
Die Kostenübernahme und der Kontakt mit dem Kostenträger wird vollständig von der Klinik gestaltet.